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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1997 - L 16 SKr 23/97 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.1997 - L 16 SKr 23/97 (https://dejure.org/1997,8597)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 1997 - L 16 SKr 23/97 (https://dejure.org/1997,8597)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Gebühren nach dem Gegenstandswert in Verfahren zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenkassen, öffentlich-rechtlicher Versicherungsträger und Arbeitgebern
Verfahrensgang
- SG Münster, 18.03.1997 - S 3 (17) KR 139/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1997 - L 16 SKr 23/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 19.02.1996 - 6 RKa 40/93
Festsetzung des Gegenstandswertes im Sozialgerichtsprozeß
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1997 - L 16 SKr 23/97
Ein für alle Betroffenen einheitlicher, allein durch das wirtschaftliche Interesse des Klägers bestimmter Gegenstandswert trägt diesen besonderen Gegebenheiten nicht Rechnung, weil er die typischerweise ganz unterschiedliche Interessenlage und wirtschaftliche Betroffenheit der Beteiligten vernachlässigt, die Höhe des Streitswertes von der zufälligen Stellung der Beteiligten im Prozeß abhängig macht und den einzelnen unter Umständen einem unkalkulierbaren Kostenrisiko aussetzt, das in keinem Verhältnis zu der Bedeutung steht, die der Prozeß für ihn selbst hat (BSG, Beschluss vom 19.02.1996 - 6 RKa 40/93 = SozR 3 - 1930 § 8 Nr. 2).